Unser

Pfarrgemeinderat

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Pfarrgemeinderat

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Pfarrgemeinderat

Der PGR St. Maximilian Kolbe besteht aus 6 Mitgliedern:

 

Claudia Reifferscheid (Vorsitzende)

Rita Schmitz

Maritta Kierspel

Matthias Meyer

Tobias Käller

Susanne Besuglow (Pastoralteam)

 

Unsere Aufgaben:

  • Wir vertreten die Gemeinde vor Ort.
  • Wir beraten und unterstützen den/die Pfarrer und das Pastoralteam bei ihren Aufgaben.
  • Wir initiieren und koordinieren Aktivitäten innerhalb der Gemeinde (z.B. Pfarrfeste, Patrozinium, Advent im Turm, Natur in MAX, Jubilars-Besuche und –Café).
  • Wir sind Ansprechpartner für Anregungen, Lob und Kritik.
  • Wir wollen Kirche vor Ort lebendig mitgestalten.
  • Wir vertreten die Gemeinde und den Seelsorgebereich nach außen.

Die einzelnen, ehrenamtlichen Mitglieder des Pfarrgemeinderats werden von den Gläubigen gewählt.

 

 

„Ihr aber seid der Leib Christi und jeder Einzelne ist ein Glied an ihm“ (1 Kor. 12,27).

Christus ist das Haupt seiner Kirche und einem jedem einzelnen seiner Glieder teilt Gott, der Vater, durch den Heiligen Geist eine besondere Gabe zu. Im Bild vom mystischen Leib Christi und im Bild vom Volk Gottes auf dem Weg durch die Zeit erinnert das II. Vatikanische Konzil die Kirche an zwei große Perspektiven: dass Christus, der Herr, sie leitet und der Heiligen Geist das gibt, was sie braucht. Alle Glieder des Gottesvolkes sind durch Taufe und Firmung zur gemeinsamen Verantwortung für den Heilsauftrag der Kirche berufen. Gott hat seinem Volk vielfältige Begabungen geschenkt. Für das Leben, den Aufbau und die Sendung der Kirche ist es wichtig, diese Begabungen zu erkennen, zu entfalten und in ihrer spezifischen Eigenart aufeinander zu beziehen. In diesem Sinne sind die Verantwortung der Gläubigen aufgrund ihrer gemeinsamen Berufung und Geistbegabung und der Leitungsauftrag sowie die Leitungsverantwortung des Pfarrers aufgrund seiner Weihe und Sendung aufeinander verwiesen.

Auf diesem Hintergrund wurden im Anschluss an das II. Vatikanische Konzil seit 1968 auch im Erzbistum Köln Pfarrgemeinderäte zur Mitwirkung und Mitverantwortung am Heilsdienst und am Weltauftrag der Kirche eingerichtet.

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